Aus dem Datenschutz-Webinar: Eine Leiche ist juristisch eine Sache, die Persönlichkeitsrechte bleiben jedoch erhalten.
@griesgram999 Aber die DSGVO gilt nicht für Tote.
@dagger Nein, das tut sie nicht, Leichen sind Gegenstände, aber: die Persönlichkeitsrechte gelten weiter.